Schulassistenz ab 1. August in den Grundschulen

Veröffentlicht am 12.07.2015, 22:58 Uhr     Druckversion

Eltern in Sorge- keine Schulbegleitung mehr?

Kaum ein Thema beschäftigt betroffene Eltern momentan mehr, als die Ausstattung der Grundschulen mit schulischen Assistenten zum 1. August 2015.

„Eigentlich eine gute Sache, denn zu den multiprofessionellen Teams an den Schulen werden künftig auch Schulassistenten gehören“, unterstütze Gitta Neemann-Güntner, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Kreistagsfraktion, die Absicht der Landesregierung. Die Assistenzkräfte sollen Schülerinnen und Schüler unterstützen, um für alle Kinder in einer Klasse die Lernbedingungen zu verbessern und dadurch auch die Lehrkräfte zu entlasten.Allerdings hat sich in den letzten Wochen zu diesem Thema ein Konfliktfeld aufgebaut. Es geht um Kinder, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben bzw. behinderte Schülerinnen und Schüler. Hier steht im Raum, dass künftig die Leistungen der Jugend- und Sozialhilfe in Grundschulen in Form von Schulbegleitung keine Anwendung mehr finden, weil die Schulen mit Schulassistenten ausgestattet sind, die den Kernbereich der pädagogischen Arbeit abdecken. Und da die Trägerschaft der schulischen Assistenten künftig bei den örtlichen Schulträgern, freien Trägern der Jugendhilfe oder beim Ministerium selbst anhängig ist, sollen Eltern dann ihre Anträge auf Beratung oder Eingliederungsleistungen dort stellen. Nur originäre Eingliederungshilfen außerhalb des pädagogischen Kernbereiches werden weiterhin gewährt.

In unserem Kreis sind täglich ca. 120 Schulbegleiter unterwegs,  davon werden  86 über Eingliederungs- die Differenz über Jugendhilfe finanziert,  - 28 Schulbegleiter sind für die kreiseigenen  Förderzentren tätig, Tendenz steigend.

Durch ein Urteil des Schleswig- Holsteinischen Landessozialgerichtes ist es seit Februar 2014 zu sehr viel Unruhe innerhalb der Verwaltungen, erst recht aber in den betroffenen Familien gekommen. In einer Einzelfallentscheidung wurde vor Gericht entschieden, dass ein behindertes Kind keinen Anspruch auf Schulbegleitung zu Lasten der Sozialhilfe habe, soweit der Hilfebedarf im Kernbereich der schulischen Arbeit bestehe. Diese liege im Verantwortungsbereich der Schule. Das Ziel einer inklusiven Beschulung sei es, dass alle Kinder unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Behinderungen sowie ihrer sozialen und ethnischen Herkunft gemeinsam in einer Regelschule unterrichtet werden.

Diese Entscheidung in Schleswig-Holstein entspricht allerdings nicht der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, eine erste Entscheidung wird am heutigen Tage erwartet.

Dazu Gitta Neemann-Güntner: „ Ich kann nicht verstehen, dass Rechtstreitigkeiten auf dem Rücken der betroffenen Kinder und Familien ausgetragen werden sollen“ Wir brauchen eine verbindliche Regelung. Eine trennscharfe Abgrenzung zum „Kernbereich der pädagogischen Arbeit“ und „Hilfen zur angemessenen Schulbildung“ kann es zu Zeit noch gar nicht geben. Ich erwarte, dass hier nicht gemauert wird und die Träger der Jugend- und Sozialhilfe eng mit Schulträgern und Schulen zusammenarbeiten, um eine optimale Lösung für alle Betroffenen zu erreichen.“

Gitta Neemann-Güntner

12. Juli 2015


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